Schuldnerberatung für Selbstständige aus Hamminkeln (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Hamminkeln

Als Unternehmer aus Hamminkeln kennen Sie die Herausforderungen, die mit dem Betrieb eines eigenen Geschäfts verbunden sind. Wenn finanzielle Schwierigkeiten auftreten, kann das jedoch schnell überwältigend werden und sogar zur Insolvenz führen. Doch keine Sorge – wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Unsere Schuldner- und Insolvenzberatung für Selbstständige bietet maßgeschneiderte Lösungen für Ihre finanziellen Probleme. Wir verstehen, dass es schwer sein kann, Hilfe zu suchen, aber wir versichern Ihnen, dass Sie nicht allein sind. Viele Selbstständige kämpfen mit Schulden und finanziellen Schwierigkeiten, und wir sind hier, um Ihnen zu helfen, eine Lösung zu finden, damit Sie Ihre Selbstständigkeit weiterführen können.

Unser erfahrenes Team von Experten in der Schuldner- und Insolvenzberatung kann Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Schulden und finanziellen Schwierigkeiten helfen. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre individuelle Situation zu verstehen und die besten Optionen zu finden. Wir bieten Ihnen einen sicheren Ort, um über Ihre finanzielle Situation zu sprechen und können Ihnen dabei helfen, einen klaren Weg zur Schuldenfreiheit zu finden.

Egal ob es um die Schuldnerberatung für Selbstständige geht oder um eine Insolvenzberatung, wir können Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und wieder auf Kurs zu bringen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und Unterstützung beim Umgang mit Schulden als Selbstständiger. Wir können Ihnen auch dabei helfen, eine Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz zu beantragen, falls dies notwendig ist.

Wir wissen, dass das Thema Schulden und Insolvenz belastend sein kann, aber es ist wichtig zu wissen, dass es Optionen gibt, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern. Unsere Schuldenlösungen für Selbstständige bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Schulden abzubauen und wieder auf die Beine zu kommen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass Sie als Selbstständiger die Möglichkeit haben, einen Regelinsolvenzantrag zu stellen und bei einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter Ihre Selbstständigkeit im Insolvenzverfahren fortzuführen.

Wir wissen, dass der erste Schritt oft der schwierigste ist, aber wir ermutigen Sie, uns zu kontaktieren und ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, Ihre finanziellen Probleme als Selbstständiger zu bewältigen und Ihnen eine Schuldenlösung anzubieten, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns Ihnen helfen, eine bessere Zukunft zu schaffen.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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