Schuldnerberatung für Selbstständige aus Iserlohn (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Iserlohn

Herzlich Willkommen auf unserer Website für Selbstständige aus Iserlohn, die finanzielle Probleme haben und sich nach Lösungen und Unterstützung umsehen.

Als Selbstständiger steht man oft vor besonderen Herausforderungen, die im Vergleich zu Arbeitnehmern erschwerend sein können. Einige Unternehmer müssen sich beispielsweise mit einem unregelmäßigen Einkommen auseinandersetzen, während andere wiederum aufgrund von Investitionen und der Gründungsphase in einem hohen Schuldenstand sind.

In solchen Fällen kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten und ein Konzept zur Bewältigung der finanziellen Probleme zu entwickeln. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an und sind spezialisiert auf Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige.

Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihre Schuldenlast zu reduzieren oder sogar komplett zu beseitigen, so dass Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen und Ihre Selbstständigkeit konzentrieren können. Unsere Beratung ist individuell auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten und wir bieten Ihnen praktische Lösungen und Unterstützung in jeder Phase des Prozesses.

Unser Service umfasst nicht nur Schuldenberatung und Finanzplanung, sondern auch die Erstellung eines Konzepts zur Schuldenfreiheit als Selbstständiger. Wir werden Ihnen helfen, eine Strategie zu entwickeln, die auf Ihre spezielle Situation zugeschnitten ist und die Ihre individuellen Stärken und Fähigkeiten berücksichtigt.

Ein weiteres wichtiges Thema in diesem Kontext ist die Regelinsolvenz für Selbstständige. Viele Selbstständige scheuen sich davor, diesen Schritt zu gehen, da sie befürchten, ihre Selbstständigkeit aufgeben zu müssen. Doch das ist nicht immer der Fall. Bei einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter ist es möglich, die Selbstständigkeit im Insolvenzverfahren fortzuführen.

Wir sind uns bewusst, dass Schuldenprobleme Stress und Angst verursachen können. Unsere Beratung erfolgt auf einer vertraulichen und emotional unterstützenden Ebene, so dass Sie sich bei uns sicher und wohl fühlen können. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihre finanzielle Situation zu verbessern, damit Sie in Ihrer Selbstständigkeit erfolgreich sein können.

Unser erster Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation und Bedürfnisse besprechen und herausfinden können, wie wir Sie am besten unterstützen können. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei der Schuldenlösung für Selbstständige in Iserlohn zu helfen.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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