Schuldnerberatung für Selbstständige aus Leverkusen (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als selbstständige Unternehmer*in ist man oft einem hohen Risiko ausgesetzt, vor allem in finanzieller Hinsicht. Es kann schnell passieren, dass man in eine Schieflage gerät und Schulden anhäuft. In solch einer Situation kann es schwierig sein, einen Ausweg zu finden. Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir bieten Schuldnerberatung und Insolvenzberatung speziell für Selbstständige aus Leverkusen an. Finanzielle Probleme als Selbstständiger können schnell zu einer großen Belastung werden und enorme Auswirkungen auf das Geschäft haben. Manchmal reichen schon kleine Unregelmäßigkeiten oder Unvorhergesehenes aus, um eine Schieflage auszulösen. Wir möchten Ihnen helfen, aus dieser schwierigen Lage herauszukommen und wieder eine Perspektive zu haben. Unsere Schuldnerberatung für Selbstständige aus Leverkusen bietet Ihnen eine individuelle und umfassende Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Schulden. Wir helfen Ihnen dabei, einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu erhalten und gemeinsam eine Lösung zu finden. Unsere Experten nehmen sich Zeit, um Ihnen zuzuhören und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Wenn eine Insolvenz unumgänglich ist, bieten wir Ihnen auch eine spezielle Insolvenzberatung für Selbstständige an. Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass es für Selbstständige die Möglichkeit gibt, einen Regelinsolvenzantrag zu stellen. Wenn dieser von dem Insolvenzverwalter freigegeben wird, kann die selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortgeführt werden. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und stehen Ihnen beratend zur Seite. Wir möchten Ihnen helfen, schuldenfrei zu werden und Ihre Selbstständigkeit langfristig zu erhalten. Eine Schuldenlösung für Selbstständige ist möglich und wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren. Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen gerne weiter. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Leverkusen (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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