Schuldnerberatung für Selbstständige aus Lünen (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Es ist nicht immer einfach, als Selbstständiger den Überblick über die Finanzen zu behalten. Selbst bei sorgfältiger Planung und harter Arbeit kann es vorkommen, dass man in eine finanzielle Krise gerät, aus der man sich nicht alleine befreien kann. Das ist kein Grund zur Scham oder Verzweiflung, sondern ein Zeichen dafür, dass man Unterstützung braucht. Deshalb sind wir hier, um Ihnen zu helfen. Als Experten für Schuldnerberatung für Selbstständige aus Lünen wissen wir, dass es in dieser Situation wichtig ist, einen klaren Kopf zu bewahren und schnell zu handeln. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen. Dabei geht es uns immer darum, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und langfristig zu sichern. Eine Insolvenz muss nicht das Ende Ihrer Selbstständigkeit bedeuten. Wir bieten Ihnen auch Insolvenzberatung für Selbstständige, bei der wir Ihnen die verschiedenen Optionen erklären und gemeinsam mit Ihnen den besten Weg aus der Krise finden. Dabei ist es uns wichtig, Ihnen auch die Möglichkeit der Regelinsolvenz nahezulegen. Diese Variante der Insolvenz ermöglicht es Ihnen, nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter, Ihre selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortzuführen. Wir wissen, dass der Umgang mit Schulden als Selbstständiger schwierig sein kann. Aber Sie sind nicht allein, wir sind für Sie da. Wir unterstützen Sie dabei, einen Weg aus der Krise zu finden und wieder schuldenfrei zu werden. Denn wir glauben daran, dass Sie eine zweite Chance verdienen und dass es möglich ist, als Selbstständiger wieder auf die Beine zu kommen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch. Wir sind für Sie da, um Ihnen zu helfen und Ihre Fragen zu beantworten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre finanziellen Probleme angehen und eine Lösung finden, damit Sie wieder erfolgreich als Selbstständiger durchstarten können. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Lünen (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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