Schuldnerberatung für Selbstständige aus Monheim (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Monheim

Als Selbstständiger hast du eine Menge Verantwortung zu tragen. Du musst dein Geschäft führen, Aufträge akquirieren und deine Kunden zufriedenstellen. Gleichzeitig musst du aber auch darauf achten, dass du finanziell stabil bleibst. Denn wenn du in finanzielle Probleme gerätst, kann das dein Geschäft und deine Existenz bedrohen. In solchen Fällen ist es wichtig, sich Unterstützung zu holen.

Genau dafür sind wir da – als Schuldnerberatung für Selbstständige aus Monheim bieten wir dir professionelle Hilfe, wenn es um den Umgang mit Schulden geht. Wir wissen, dass finanzielle Probleme für Selbstständige oft eine große Belastung darstellen können und es schwer sein kann, alleine damit umzugehen. Deshalb bieten wir dir eine individuelle Beratung und Unterstützung an, um dich auf deinem Weg aus der Schuldenfalle zu begleiten.

Unsere Experten für Insolvenzberatung für Selbstständige haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Selbstständigen in finanziellen Notlagen. Wir sind uns bewusst, dass jeder Fall einzigartig ist und erfordert daher eine individuelle Lösung. Unser Ziel ist es, dir zu helfen, deine Schulden zu reduzieren oder sogar ganz loszuwerden, damit du dich wieder auf das Wachstum deines Geschäfts konzentrieren kannst.

Wir helfen dir nicht nur bei der Schuldenberatung, sondern wir unterstützen dich auch bei der Regelinsolvenz für Selbstständige oder der Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige. Wir erklären dir ausführlich, welche Optionen dir zur Verfügung stehen und helfen dir, die richtige Entscheidung zu treffen.

Unser Ziel ist es, dich auf dem Weg zur Schuldenfreiheit zu unterstützen und dir dabei zu helfen, deine Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten. Wir wissen, dass es für dich als Selbstständiger oft schwierig ist, deine Tätigkeit aufzugeben oder einzuschränken, um deine Schulden zu reduzieren. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass es die Möglichkeit gibt, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens weiterhin als Selbstständiger zu arbeiten. Wir erklären dir gerne, wie das funktioniert.

Wenn du finanzielle Probleme als Selbstständiger hast, musst du nicht alleine dastehen. Kontaktiere uns für ein kostenloses Erstgespräch und wir werden dir helfen, eine Lösung zu finden. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass du bald schuldenfrei bist und deine Selbstständigkeit in vollem Umfang fortsetzen kannst.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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