Schuldnerberatung für Selbstständige aus Schwerte (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Unternehmer weiß man, dass es nicht immer leicht ist, seine finanziellen Angelegenheiten im Griff zu haben. Vor allem in schwierigen Zeiten, wie wir sie gerade erleben, können finanzielle Probleme zu einer großen Belastung werden. Es gibt jedoch Lösungen, um mit Schulden als Selbstständiger umzugehen und eine finanzielle Entlastung zu erreichen. Als Experten für Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige helfen wir Ihnen dabei, den Umgang mit Ihren Schulden in den Griff zu bekommen. Wir wissen, dass jeder Fall individuell ist und bieten deshalb eine maßgeschneiderte Beratung an, die auf Ihre spezielle Situation eingeht. Unser Ziel ist es, Sie auf dem Weg zur Schuldenfreiheit zu begleiten und gemeinsam eine Lösung zu finden, die Ihnen wieder finanzielle Freiheit gibt. Eine Möglichkeit, um Schulden als Selbstständiger loszuwerden, ist die Regelinsolvenz. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter Ihre Finanzen prüft und ein Konzept zur Tilgung der Schulden erstellt. Nachdem der Insolvenzverwalter Ihr Konzept geprüft und freigegeben hat, können Sie Ihre selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortsetzen und sind nach erfolgreicher Beendigung schuldenfrei. Auch die Privatinsolvenz ist eine Möglichkeit, um Schulden abzubauen. Diese Option steht jedoch nur ehemaligen Selbstständigen zur Verfügung, die keine Möglichkeit mehr sehen, ihre Schulden anderweitig zu tilgen. In diesem Fall können wir Sie bei der Einleitung des Verfahrens unterstützen und Ihnen helfen, eine schnelle und effektive Entlastung zu erreichen. Unabhängig von Ihrer individuellen Situation können wir Ihnen dabei helfen, eine Schuldenlösung zu finden, die zu Ihnen passt. Wir wissen, dass finanzielle Probleme eine große Belastung darstellen können und stehen Ihnen deshalb nicht nur als Berater, sondern auch als Unterstützer in schwierigen Zeiten zur Seite. Wenn Sie Hilfe bei finanziellen Problemen als Selbstständiger benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch an, in dem wir gemeinsam über Ihre Möglichkeiten sprechen können. Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die Ihnen wieder finanzielle Freiheit gibt. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Schwerte (Regelinsolvenz)
Schuldnerberatung für Selbstständige aus Schwerte (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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