Schuldnerberatung für Selbstständige aus Uebach-Palenberg (Regelinsolvenz)

Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Uebach-Palenberg

Sie haben sich mit viel Mut und Energie für die Selbstständigkeit entschieden. Doch wie das Leben so spielt, kann es manchmal anders kommen als geplant. Finanzielle Probleme können schnell auf Sie zukommen, besonders wenn unerwartete Ereignisse wie eine Krankheit, ein Unfall oder eine wirtschaftliche Krise Ihre Einnahmen schmälern. In solchen Situationen kann eine Schuldnerberatung für Selbstständige Ihnen helfen, wieder auf die Beine zu kommen.

Unser Beratungsteam steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei finanziellen Schwierigkeiten als Selbstständiger zu unterstützen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Insolvenzberatung für Selbstständige, um Ihre Schuldenlast zu reduzieren und Ihnen eine neue finanzielle Perspektive zu geben. Mit unserem Know-how und unserer Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Situation realistisch zu bewerten und Ihre Finanzen zu stabilisieren.

Viele Selbstständige fühlen sich isoliert und stigmatisiert, wenn sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wir möchten Ihnen versichern, dass Sie nicht allein sind und dass es immer eine Lösung gibt. Unsere Schuldnerberatung für Selbstständige bietet Ihnen eine vertrauensvolle und diskrete Umgebung, in der Sie sich sicher fühlen und offen über Ihre finanzielle Lage sprechen können.

Unsere Berater sind erfahren im Umgang mit Schulden als Selbstständiger und können Ihnen helfen, einen Plan zu entwickeln, um Ihre Schulden zu reduzieren und Schuldenfreiheit zu erreichen. Dabei beraten wir Sie nicht nur bei einer Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige, sondern auch bei einer Regelinsolvenz für Selbstständige. Wir klären Sie über die Voraussetzungen für eine Regelinsolvenz auf und zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihre selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortsetzen können, falls Sie sich für diesen Weg entscheiden.

Unsere Schuldenlösung für Selbstständige ist auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre finanzielle Situation zu verstehen und Ihnen die besten Optionen für eine Schuldenlösung zu präsentieren. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Lösung Ihrer Schulden, sondern auch beim Umgang mit Ihren finanziellen Problemen als Selbstständiger. Denn nur wenn die Ursachen für Ihre finanziellen Schwierigkeiten beseitigt werden, können Sie dauerhaft schuldenfrei bleiben.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch, um mehr über unsere Schuldnerberatung für Selbstständige aus Uebach-Palenberg und Umgebung zu erfahren. Wir sind für Sie da und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu einer neuen finanziellen Perspektive.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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