Schuldnerberatung für Selbstständige aus Velen (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger weißt du, dass finanzielle Schwierigkeiten jederzeit auftreten können. Es gibt viele Gründe, warum du in eine unangenehme Lage geraten könntest: ein plötzlicher Verlust eines großen Kunden, ein unvorhergesehenes Ereignis oder eine Rezession, die sich auf dein Geschäft auswirkt. Wenn du dich in einer finanziellen Notlage befindest, ist es wichtig, schnell zu handeln, bevor sich die Dinge noch weiter verschlimmern. Als Experten für Schuldnerberatung für Selbstständige können wir dir helfen, deine Finanzen wieder auf Kurs zu bringen. Wir verstehen die Herausforderungen, die mit der Selbstständigkeit einhergehen, und wissen, dass es schwierig sein kann, alleine eine Lösung für deine Schuldenprobleme zu finden. Unsere Insolvenzberatung für Selbstständige bietet eine individuelle Unterstützung, um dir dabei zu helfen, finanzielle Probleme als Selbstständiger zu bewältigen. Wir helfen dir dabei, einen realistischen Plan zu entwickeln, um deine Schulden abzubauen und dich wieder auf den Weg zur finanziellen Gesundheit zu bringen. Es ist wichtig zu betonen, dass es viele Möglichkeiten gibt, mit Schulden als Selbstständiger umzugehen. Wenn nötig, können wir auch über Optionen wie eine Regelinsolvenz für Selbstständige oder eine Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige sprechen. Eine Regelinsolvenz für Selbstständige bietet Selbstständigen eine Chance, ihre Schuldenstruktur zu überdenken und sich wieder auf ihre Arbeit zu konzentrieren. Es besteht auch die Möglichkeit, dass dein Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens fortgeführt wird. Eine Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige kann ebenfalls eine Option sein, um dich von deinen Schulden zu befreien und einen Neuanfang zu wagen. Als Selbstständiger hast du hart für dein Geschäft gearbeitet und wir wollen sicherstellen, dass du die notwendige Unterstützung erhältst, um es weiterzuführen. Unsere Schuldenlösung für Selbstständige bietet eine maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung, um dir dabei zu helfen, schuldenfrei zu werden und dein Geschäft wieder auf die Beine zu bringen. Zögere nicht, uns für ein kostenloses Erstgespräch zu kontaktieren. Wir helfen dir gerne dabei, einen Plan für deine finanzielle Zukunft zu entwickeln. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Velen (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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